Notar
Für eine Vielzahl von Rechtsgeschäften schreibt das Gesetz die notarielle Beurkundung vor, immer dann ist die Mitwirkung eines Notars erforderlich. Er steht als neutraler Berater allen Vertragsparteien zur Seite. Notare sind unabhängig und unparteiisch und unterliegen der Verschwiegenheitspflicht. Sie unterstehen der staatlichen Aufsicht durch die Landesjustizverwaltung.
Neben den Beurkundungen aller Art ist der Notar auch zuständig für die Beglaubigung z.B. von Unterschriften und Abschriften.
Alle Notare unterliegen der gleichen Gebührenordnung (GNotKG).
Die Kerntätigkeit des Notars bezieht sich auf folgende Rechtsgebiete:
Grundstücksrecht − Gesellschaftsrecht − Familienrecht − Erbrecht