Arbeitsrecht
Kündigungsschutz, Arbeitsverträge, Aufhebungsvereinbarungen. Vertretung von Arbeitnehmern und Arbeitgebern.
Das Arbeitsverhältnis ist für die meisten Menschen die wirtschaftliche Grundlage. Wird es durch eine Kündigung oder einen Streit über den Vertrag bedroht, kommt es auf schnelles und richtiges Handeln an.
Jens Hermanns ist Fachanwalt für Arbeitsrecht und vertritt Arbeitnehmerinnen, Arbeitnehmer und Arbeitgeber, außergerichtlich und vor dem Arbeitsgericht.
Unsere Leistungen
- Kündigung: Prüfung der Kündigung und Kündigungsschutzklage innerhalb der Drei-Wochen-Frist.
- Aufhebung und Abfindung: Aufhebungsvertrag und Verhandlung über eine Abfindung.
- Vertrag und Zeugnis: Prüfung von Arbeitsverträgen, Abmahnungen und Arbeitszeugnissen.
- Vergütung: Ansprüche auf Lohn, Überstunden und Urlaubsabgeltung.
Nach Zugang einer Kündigung bleiben nur drei Wochen für die Klage. Vereinbaren Sie deshalb zeitnah einen Termin.

Häufige Fragen